Frauen, Frauen* oder FLINTA*?

Frauen, Frauen* oder FLINTA*?

Die Diskussion um das „Für und Wider des Gendersternchens“ führen wir seit Jahren auf sehr unterschiedlichen Ebenen. Positionen und Meinungen von FLINTA*-Personen aus unseren Wirkungskreisen sind sehr verschieden und aus unseren Erfahrungen mehr „pro als kontra“.

Bei unseren feministischen Projekten und Zielgruppen nutzen wir sprachlich FLINTA* wie auch Frauen*. Im Kontext des gesamtkonzeptionellen Anliegens haben wir uns im Team auf die Bezeichnung „Leipziger Frauen*/FLINTA*Festival“ verständigt. Entscheidend ist letztendlich immer: Wie wird das „Gender-Sternchen“ verstanden und kommuniziert!

Jetzt-Stand:
Für uns steht „das Sternchen bei Frauen*/FLINTA*“ für die breite Vielfalt an Personen, die sich selbst als Frauen lesen bzw. die als Frauen gelesen werden oder sich nicht im binären Geschlechterkonstrukt verorten.

Das Sternchen ist auch Symbol für: als “Frauen” gelesne Personen sind divers, sind nicht nur weiße “Cis-Frauen”; sie haben verschiedene Geschlechtsidentitäten, leben diverse sexuelle Beziehungen – und das Sternchen symbolisiert für uns die Aufhebung der nicht wirklichkeitsabbildenden binären Geschlechterperspektive.

Es braucht Handeln!


Solidarität mit Kristina Hänel

Ich bin 61, ich will jetzt die Welt verändern und nicht später. (2017)

Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin, geb. 1956
Januar 2021: Kristina Hänel plant eine Verfassungsbeschwerde.

Alle Informationen hier:

https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com

https://pinkstinks.de/weg-mit-paragraf-219a/

https://www.gruene-fraktion-leipzig.de/beitrag/219aDE.html

Es braucht Handeln!

In Trauer | Femizid in Leipzig _ weltweit

Im Jahr 2020 gehört Gewalt von Männern an Frauen unverändert zum gesellschaftlichen wie privaten Alltag. Es ist bekannt, dass täglich Frauen geschlagen, erniedrigt, verfolgt, getötet, gezielt ermordet werden. Bundesweit setzen sich unterschiedlichste Gruppen und Verbände dafür ein, häuslicher Gewalt durch sehr konkrete staatliche Maßnahmen – in Prävention und rechtsstaatlicher Verfolgung der Straftaten – viel stärker entgegenzuhandeln, um dieses erschütternd menschenverachtende Gesellschaftsproblem lösen zu können.

Mit der Etablierung pandemischer Sars-CoV-2-Prozesse in Deutschland, den bekannten Maßnahmen der Entschleunigung („Gesundheit vor Wirtschaftlichkeit“) – wurde parallel von den entsprechenden Ministerien, Forschungsgruppen und Verbänden vor einem deutlichen Anstieg an häuslicher Gewalt an Frauen und Kindern gewarnt. Als Sofort-Maßnahme wurden in allen Bundesländern zusätzliche provisorische Frauenhäuser bereitgestellt: Aus der gegenwärtigen Gesellschaftssituation eine Reaktion auf „einen erhöhten Bedarf“.

Aber anders als die notwendige, zeitnahe Bereitstellung von Intensiv-Betten für Covid-19-Patient*innen, ist der „Virus männliche Gewalt“ sehr sehr lange allen bekannt. Und anders als bei Sars-CoV-2, wo weltweit mit allen staatlichen Mitteln nach einem Gegenmittel geforscht wird, sind die staatlichen Bemühungen bei „männlicher Gewalt“ fokussiert auf „Nachbehandlung“ – ähnlich dem: „Hast du Schmerzen, dann nimm ein Schmerzmittel.“ Gegen das Symptom wird etwas getan, aber nicht gegen die Ursachen.

Ja, es gibt auch Gewalt von Frauen an Männern. Im Verhältnis erfahren zig-fach häufiger Frauen männliche Gewalt (als umgekehrt). In diesem Kontext ist im Querschnitt Gewalt eindeutig männlich dominiert. Die Gründe dafür sind bekannt: In der Menschheitsentwicklung, in der Entwicklung der drei monotheistischen Religionen (jüdisch, christlich, muslimisch) sowie in der gesellschaftlichen Entwicklung von Besitz und Machtverhältnissen wurden Frauen Männern nachgestellt. Auch im 21. Jahrhundert, in einem freien demokratischen Land wie Deutschland sind Frauen im Querschnitt Männern gegenüber gesellschaftlich wie auch privat nicht gleichgestellt.



Unsere Rechtsstaatlichkeit fundiert auf dem Grundgesetz… u.a. auf folgenden Artikeln:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
(2) Jede/r hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


In der aktuellen Situation der Sars-CoV-2-Pandemie wurde unter dem Einsatz aller staatlichen Mittel formuliert: „Gesundheit geht vor Wirtschaft“. Dies ist richtig und entspricht dem Grundgesetz.

Aber in der alltäglichen Gesellschaftssituation wird – so scheint es – „Gewalt von Männern vor Gesundheit/Leben von Frauen“ gestellt. Dies ist nicht richtig und entspricht nicht dem Grundgesetz. Wo bleibt hier der Einsatz aller staatlichen Mittel?

In Deutschland erfahren Frauen stündlich Gewalt. Die Anzahl ist zweistellig. Jeden dritten Tag verliert in Deutschland eine Frau durch männliche Gewalt ihr Leben.

Die Würde von Frauen „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“!

Dazu braucht es in Prävention, Öffentlichkeit und Strafrecht ein konsequenteres Handeln von Frauen* und Männern* gleichermaßen … auf allen staatlich-politischen, zivilgesellschaftlichen und privaten Ebenen. Männliche Gewalt hat keine Nationalität, sie existiert weltweit. Es gilt, weltweit dagegen zu handeln.

Vorstand Frauenkultur

Leipzig, 17.04.2020